Das Beraterhaus

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Bau- und Architektenrecht

Grundstücks- und Immobilienrecht

Im privaten wie auch im öffentlichen Baurecht und im Architektenrecht unterstützen wir Sie fachanwaltlich bei allen Frage- und Problemstellungen rechtlicher Art rund um das Planen und Bauen.

 

Wir beraten und vertreten private Bauherrn ebenso wie als Planer oder Unternehmer am Bau Beteiligte, sei es in Fragen der vertraglichen Gestaltung und Prüfung von Bauvertrag, Bauträgervertrag oder Architektenvertrag, sei es im Falle unvermeidbarer Auseinandersetzungen zu Themen wie: Honoraransprüche, Baumängel, Bauzeitüberschreitung, Nachträge, Gewährleistung, Nachbesserung und anderen Fragestellungen.

Hierbei beraten wir selbstverständlich auch im Bereich der Schnittmenge „Bauträgervertrag“ respektive „Erwerb einer Eigentumswohnung“ zu Fragen der entstehenden oder schon entstandenen Eigentümergemeinschaft.

Durch unsere langjährige Erfahrung stehen wir in Kontakt mit Sachverständigen für baufachliche Fragen, insbesondere Baumängel, so dass wir im Bedarfsfall selbstverständlich fundierte Sachverhaltsaufklärung für Sie vermitteln können.

 

Wir beraten und vertreten Sie als Auftraggeber / Bauherr in allen Belangen von der Prüfung eines Bauvertrages über die formgerechte Anzeige von Mängeln bis zu unvermeidlichen gerichtlichen Klageverfahren und Selbstständigen Beweisverfahren.

Auf Auftragnehmerseite unterstützen wir Handwerksbetriebe, Lieferanten und Planer von der Vertragskonzeption bis zur Durchsetzung von Werklohn – Ansprüchen und sonstigen Vergütungsansprüchen wie auch eventuellen Streitigkeiten mit anderen am Bau Beteiligten wie beispielsweise einem Subunternehmer. Durch die gleichzeitige Qualifikation des bei uns tätigen Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht als Fachanwalt für Versicherungsrecht können wir Sie ebenso fundiert bei Fragen der Deckung von Schadensfällen durch eine Haftpflichtversicherung und bei der Abwicklung solcher Schadensfälle beraten und vertreten.

 

Auch in Fragen des öffentlichen Baurechts stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung, insbesondere bei Fragestellungen zu Themen wie Baugenehmigung, Nachbarwiderspruch, behördlicher Baustopp, Nutzungsuntersagung, Bauen im Außenbereich, Bestandsschutz u.a.

 

 

 

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