Das Beraterhaus
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Bei jeglichen Fragen und Problemen im Bereich des Arbeitsrechts stehen wir Ihnen mit fachanwaltlichem Rat zur Seite. Lediglich beispielhaft seien die folgenden häufig auftretenden Teilbereiche hervorgehoben:
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von denen insbesondere auf Grund laufender Fristen schnelle Entscheidung und Reaktion gefordert ist, wenn man sich mit einer Kündigung oder dem Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages konfrontiert sieht. Ohne rechtliche Prüfung aller entscheidenden Fakten sollte keine Entscheidung getroffen werden.
Bei den Gründen für eine mögliche Kündigung des Arbeitsvertrages ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen einer verhaltensbedingten Kündigung, einer personenbedingten (meist in Form der krankheitsbedingten) Kündigung und der betriebsbedingten Kündigung. Die Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung möglich wird, hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Liegt in rechtlicher Hinsicht überhaupt ein Arbeitsvertrag vor?
Ist das Kündigungsschutzgesetz auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar?
Genießen Sie Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter Mensch, wegen Schwangerschaft oder Elternzeit oder als Mitglied eines Betriebsrats, eines Personalrats oder einer Mitarbeitervertretung?
Wir beraten und unterstützen Sie bei diesen und anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen z.B. zum Thema befristeter Arbeitsvertrag, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Abfindung, Entgeltzahlung, Betriebsübergang.
Stets versuchen wir für Sie, soweit möglich, eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber zu erzielen und vertreten Sie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht, sollte eine Kündigungsschutzklage oder ein anderes gerichtliches Verfahren erforderlich werden.
Wir beraten Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen hinsichtlich ihrer Arbeit in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Arbeitgebern aus allen Branchen stehen wir unabhängig von der Betriebsgröße beratend bei allen rechtlichen Personalfragen von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zur gegebenenfalls unvermeidlichen Personalmaßnahme zur Seite.
Wir beraten bei Umstrukturierungen und erstellen mit Ihnen gemeinsam tragfähige Konzepte. Einer unserer Fachanwälte ist zugleich als Unternehmensberater tätig und verfügt über die weiteren Qualifikationen des Fachanwalts für Steuerrecht sowie des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht, des MBA sowie des Wirtschaftsmediators, so dass wir bereichsübergreifend qualifizierte Beratung aus einer Hand anbieten können.
Heupgen
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